Titandioxid ist das vierwertige Oxid des Titans (TiO2), welches als Weißpigment in vielen verschiedenen Industrien zum Einsatz kommt. Der größte der Teil des produzierten Titandixoids wird für die Herstellung von Lacken, Farben, Kunstoffe und Papier verwendet, wobei es durch seinen hohen Brechungsindex effektiv Licht streuen und somit zur Weißfärbung eingesetzt werden kann. Durch diese Eigenschaft findet Titandioxid auch in Lebensmitteln als Zusatzstoff (E171) oder Kosmetika/Zahnpasta als Pigment (CI 77891) vielfach Anwendung, wobei es auch in Nanoform vorliegen kann. Als Lebensmittelzusatzstoff (E171) ist Titandioxid gemäß der EU VO Nr 1333/2008 zugelassen, wobei die Zulassung auf einer gesundheitlichen Bewertung von 2003 beruht. Nachdem die inhalative Aufnahme von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als "vermutlich krebserzeugend bei Inhalation" eingestuft wurde, hat die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) für 2020 den Zusatz von Titandioxid zu Lebensmittel verboten, da anhand der vorliegenden Daten kein Gesundheitsrisiko auch über die orale Einnahme ausgeschlossen werden kann und keine akzeptable Tagesdosis festlegbar ist. Zu diesem Schluss gelangte die franzöische Behörde, da eine Studie nach Verabreichung von Titandioxid bei Ratten von Effekte auf das Immunsystem, Entzündungsparameter und die Darmschleimhaut sowie mögliche tumorfördernde Wirkung berichteten. Obwohl das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) selbst feststellt, dass noch Forschungsbedarf besteht, folgt es der Einschätzung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, die nach Auswertung von vier Studien 2018 weiterhin keine Hinweise für gesundheitliche Risiken sehen. Die EFSA begründet dies einerseits damit, dass Titandioxid nach dem aktuellen Kenntnisstand in nur sehr geringen Mengen absorbiert wird. Allerdings merkte die EFSA selbst an, dass mögliche unerwünschte Effekte auf das Fortpflanzungssystem beobachtet wurde, obgleich davon nur bei Formen berichtet wurde, die nicht in Lebensmitteln zum Einsatz kommen. Dennoch konnte das reproduktionstoxische Potential des in Lebensmitteln eingesetzen Zusatzsstoffs E171 nicht abschließend bewertet werden, wobei auch keine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) festgelegt werden konnte, aber keine Bedenken aufgrund der geringen Bioverfügbarkeit bestehen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bisher noch kein eindeutiger Nachweis einer (kurzfristig) relevanten Toxizität bei oraler Aufnahme gezeigt wurde. Da jedoch verschiedene Hinweise zumindest Anlass zu Bedenken geben und Titandioxid nur aus optischen Gründen zugesetzt wird, verwenden wir in unseren Produkte kein Titandioxid.